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20070310Anmerkung

11.03.2007

Anmerkung zum Kommentar in Süddeutsche Zeitung vom 10.03.2007

"Zustimmung bei Abwesenheit" (von ble)

Gemäß der Paranoia der Bush-Regierung?

Der Standpunkt des Kommentars ist nicht nur falsch, sondern beruht auf Mangel an Urteilsvermögen, um den gewichtigen Argumenten des Nein im Bundestag zum Tornado- Einsatz in Afghanistan Rechnung zu tragen, auch wenn sie keine Mehrheit vortrug. Die Abwesenheit der Kanzlerin, ihr Schweigen steht seit langem für eine chronische Lähmung der Bundesregierung gegenüber der US-Regierung, die sich anmaßt, die NATO zu steuern wie sie will und überall, wo sie will. Die Entourage der Kanzlerin und die Lage ihrer Partei ist auch keine geeignete Unterstützung für eine vernünftige realistische Außenpolitik Deutschlands, die die erforderliche Distanz zum Wahn der US-Regierung bewahrt. All dies erklärt das Schweigen von Angela Merkel, die sicherlich nur zu gut weiß, worum es geht und die Begründung des Nein im Bundestag besser als jeder andere versteht.

Die Begründung der ablehnenden Stimmen der SPD-Abgeordneten findet man in dem hervorragenden Vortrag im Bundestag des ehemaligen SPD-Vorsitzenden, Oskar Lafontaine.

Zu ihrer Zeit war die NATO ein Verteidigungsbündnis, das die westliche Hemisphäre und die westlichen Werte vor einem Angriff, insbesondere des Warschauers Paktes, schützen sollte und entsprechend geographisch begrenzt war. Diesem Bündnis ist die Bundesrepublik 1955 mit einem Zustimmungsgesetz beigetreten. Von den Vorstellungen, die sich der Gesetzgeber damals machte, hat sich die NATO nach 1990 weit entfernt.

Folgerichtig mussten die Verfassungsrichter in Karlsruhe seither zwei Mal über die Rechtmäßigkeit deutscher Beteiligungen an NATO-Einsätzen befinden. Zum ersten Mal 1994 in bezug auf die NATO-Blockade gegen Jugoslawien, die durch den NATO-Vertrag nicht gedeckt war.

Dann 1999 hat sich die NATO eine neue Charta gegeben und sich neu definiert: Weg von der Verteidigungsallianz im nordatlantischen Raum hin zum Interventionsbündnis weltweit. Der Jugoslawien-Krieg war in dieser Hinsicht ein verhängnisvoller Anfang. Deutsche Tornados wurden schon im Angriffskrieg gegen Jugoslawien eingesetzt mit unmenschlichen Folgen für die Zivilbevölkerung wie es auch Human Rights Watch bezeichnet.

Diese Erweiterung des strategischen Konzepts erfolgte in Deutschland, anders als 1955, ohne ein ausdrückliches Zustimmungsgesetz. Gegen "den weltweiten Terrorismus" müsse die NATO weltweit eingreifen können hieß es gemäß der Paranoia der Bush-Regierung seit dem 11.9.2001.

Das Bundesverfassungsgericht hat bei der Entscheidung im November 2001 klargestellt, dass "die Zustimmung der Bundesregierung zur Fortentwicklung eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit nicht die durch das Zustimmungsgesetz bestehende Ermächtigung und deren

verfassungsrechtlichen Rahmen gemäß Art. 24 Absatz 2 des Grundgesetzes überschreiten darf". Außerdem, "dass, der Bundestag in seinem Recht auf Teilhabe an der auswärtigen Gewalt verletzt wird, wenn die Bundesregierung die Fortentwicklung des Systems jenseits der ihr erteilten Ermächtigung betreibt." Das Bundesverfassungsgericht machte damit klar, dass das alte NATO-Zustimmungsgesetz nicht grenzenlos alle Veränderungen des NATO-Vertrags umfasst.

Der Begriff der Verteidigung ist durch die USA längst ausgehöhlt worden. Die Intervention im Irak wurde vom Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich als völkerrechtswidriger Angriffskrieg bezeichnet. Im weiteren Verlauf hat die US-Regierung eine neue Militärstrategie verabschiedet. Es sind faktische Änderungen des NATO-Vertrags, welche die USA der Allianz in den vergangenen Jahren aufgezwungen hat. Als Anti-Terror-Bündnis im Sinne der US-Kriegspolitik hat sich die NATO in eine aggressive Organisation für einen pauschalen Krieg gegen den Terror verwandelt.

Die deutsche Bundesregierung von Angela Merkel hat sich fatalerweise nicht von dieser abscheulichen Rhetorik des amerikanischen Präsidenten distanziert. Unkritisch hat sie die amerikanische Definition von Terrorismus übernommen und gedankenlos ihre Landsleute für die

Interessen der US-Regierung zur Verfügung gestellt. Wenn das Kabinett und der Bundestag keine richtige Entscheidung zu treffen wissen, um diese Exzesse zu stoppen, ist das Verfassungsgericht gefordert im Sinne der Rechtsstaatlichkeit Deutschlands, den Rahmen zu setzen. Für das Wohl Deutschlands, seiner Landsleute und für das Wohl der ganzen Welt.

Gez. Luz María De Stéfano de Lenkait,

Juristin und Diplomatin a.D.

Version r1.1 - 26 Sep 2007 - 09:18 GMT - FranzEschbach
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