attac Logo
Diese Seite wird bis auf weiteres nicht aktualisiert!
Die neue Seite hat die Adresse www.attac-netzwerk.de/karlsruhe
Suchen:
erweiterte Suche     Was ist neu?
20070318Anmerkung

18.03.2007

Kommentar zum Artikel in Süddeutsche Zeitung

vom 14.3.2007 "Das Ende der NATO" von Christoph Schwennicke

und vom 10.3.2007 "Ein Nein auf 57 Seiten" von Heribert Prantl

Heißt verantwortungsvolles Tun, dabei zu helfen Bomben und Raketen zu werfen?

Die Erweiterung des NATO-strategischen Konzepts erfolgte in Deutschland de facto, anders als 1955, ohne ein ausdrückliches Zustimmungsgesetz. Gegen "den weltweiten Terrorismus" müsse die NATO weltweit eingreifen können, hieß es gemäß der Paranoia der Bush-Regierung seit dem 11.9.2001.

Der Begriff der Verteidigung ist durch die USA längst ausgehöhlt worden. Ständige wiederholte US-Aggressionen plagen die letzten Jahrzehnte. Der Angriffskrieg im Irak 2003 wurde vom Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich als völkerrechtswidriger Angriffskrieg bezeichnet. Der Krieg gegen Jugoslawien 1999 ergab sich auch völkerrechtswidrig. Der Krieg in Afghanistan 2001 wurde ebenso von keiner UN-Resolution gedeckt. Im weiteren Verlauf hat die US-Regierung eine neue Militärstrategie verabschiedet. Es sind faktische Änderungen des NATO-Vertrages, welche die USA der Allianz in den vergangenen Jahren aufgezwungen hat. Als Anti-Terror-Bündnis im Sinne der US-Kriegspolitik hat sich die NATO in eine aggressive Organisation für einen pauschalen Krieg gegen den Terror verwandelt.

Die damalige Erklärung von NATO-Generalsekretär Robertson lautet, die NATO betrachte die Terroranschläge in den USA als Angriff auf das gesamte Bündnis, "falls" - hier ist der entscheidende Punkt -"der Angriff vom Ausland aus gesteuert worden sein sollte".

Offenbar gab es in diesem Punkt Meinungsverschiedenheiten innerhalb der NATO: Vertreter der Niederlande, Belgiens und Portugals hatten sich gegen eine Feststellung des Bündnisfalls ausgesprochen.

Die undurchsichtige Motivation des Kabinettsbeschlusses zielte auf eine verschwiegene Interessenlage. Es gab keine Anforderung der USA für eine deutsche militärische Beteiligung in Afghanistan, als die US-Regierung mit den Bombenangriffen auf Afghanistan begann und auch später nicht. Welches Interesse trieb Gerhard Schröder, sein Land in diesen Krieg zu verwickeln? Diese Frage zwar berechtigt, ist nicht geklärt worden.

Ein verantwortungsvoller Außenminister müsste sich endlich von Bedingungen einer Allianz zum Krieg und Invasion in ein fremdes Land, in eine Krisen-Region klar und deutlich distanzieren. Sonst verfällt er in blanken Zynismus und gravierende demagogische Konfusion, wenn er für den Frieden mit dem Instrument des Krieges plädiert. Verantwortung gilt in erster Linie für die eigene Bevölkerung, auch aber für die wehrlose Bevölkerung anderer Regionen der Welt. Heißt verantwortungsvolles Tun dabei zu helfen, Bomben und Raketen zu werfen?

Die Frage, die zur Verantwortlichkeit Deutschlands überhaupt nicht gestellt wird, ist: Kann eigentlich militärische Gewalt dazu beitragen Konflikte zu lösen, sie unter Kontrolle zu bringen, vor allem in Krisen-Regionen wie Afghanistan und Pakistan?

Jenseits einer allgemeinen Verurteilung des Terrorismus ging es darum, dieses Problem an seiner Wurzel zu packen. Selbstjustiz, nämlich Lynchjustiz ist keine angemessene Antwort auf Terror. Sie hilft überhaupt nicht. Im Gegenteil. Terror gegen Terror anzunehmen und auszuüben bedeutet der Verfall in eine endlose Kette der Gewalt: Anstatt die mörderische Gewaltkette zu durchbrechen, lässt man sich wider Willen in eine Eskalation treiben. Justiz und Autorität haben nichts zu tun mit brutaler Gewalt, von kriegerischen Akten ganz zu schweigen, auch wenn die größte Macht der Welt dahinter steckt. Das Problem muß mit einer Kultur der Zivilisation behandelt werden, wie es die Reaktionen des kultivierten englischen Milieus zeigen.

In "The Guardian" findet man schon in den 90er Jahren eine zivilisierte Orientierung hinsichtlich der Gewalt-gegen-Gewalt Problematik:

"such acts undermine the consensus for a global rule of law which the US asserts directly and through the UN"

(The Urge to vengeance - It's not the right answer, The Guardian, 22.8.1998).

Offensichtlich waren die Argumente des damaligen SPD-Kanzlers für den militärischen Einsatz nicht überzeugend, so dass er kapitulieren musste und die Entscheidung des Parlaments in eine Vertrauensfrage umwandelte. Die Sache interessierte ihn nicht mehr, sondern einfach nur seine Macht zu erhalten, koste es, was es wolle. Ob Militäreinsatz noch sinnvoll war für die Lösung politischer Probleme blieb unbeantwortet, sowohl vom damaligen SPD-Kanzler wie auch von der damaligen CDU-Vorsitzenden Angela Merkel, die plötzlich aus ihrer angekündigten Position ein Rückzieher machte.

Abgesehen von den Machtpolitikern, handelte es sich damals wie heute im Bundestag um eine Gewissensfrage anstatt einer Machtfrage, eine Gewissensfrage im wahren Sinne des Grundgesetzes, das einen Abgeordneten verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen eine individuelle persönliche Entscheidung im Parlament zu treffen, sich also nicht primär von der Frage des Vertrauens in eine Regierung leiten zu lassen. Die Kanzlerin selbst ist an das Grundgesetz gebunden. Sie darf nicht am Rand der Verfassung handeln, sonst verliert sie auf jeden Fall das Vertrauen der Bevölkerung, indem sie ihre Macht nicht im Rahmen des Rechts einschränkt.

Wie schon gesagt, schlug Amerika nicht das erste Mal am 7.10.2001 den falschen Weg ein, wenn es auf die Provokation von verbrecherischen Attentaten mit gleichermaßen abscheulichen Bombenterror antwortet. Die Skrupellosigkeit Amerikas gegenüber Menschen ist abstoßend, wenn es Bomben und Raketen auf die ärmsten Regionen der Welt abwirft.

In einer Kultur des Rechts und der Zivilisation ist Selbstjustiz ausgeschlossen.

Gez. Luz María De Stéfano de Lenkait,
Juristin und Diplomatin a.D.

Version r1.1 - 28 Sep 2007 - 21:07 GMT - FranzEschbach
© 2002-2007 bei den jeweiligen Autoren. Ideen, Anfragen oder Probleme an den Webmaster senden.