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20070517Grundrechte

Analyse und Sachstandsbericht des Grundrechte-Komitees über das Polizeirecht vor Ort

Köln, 17. Mai 2007
Presseinformation zu "Demonstrationsverbot zum G-8-Gipfel"

Die Polizeidirektion Rostock - nicht die Demonstrierenden - fügen dem Ansehen der Bundesrepublik Deutschland schweren Schaden zu

Am 16. Mai 2007 hat die Polizeidirektion Rostock eine Allgemeinverfügung erlassen, mit der das Versammlungsrecht "aus Anlass des G-8-Gipfeltreffens in Heiligendamm" räumlich und zeitlich "beschränkt" wird. Auch außerhalb des 12 km langen Zauns - der "technischen Sperre" - rund um Heiligendamm werden die Grundrechte auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit außer Kraft gesetzt. Innerhalb des Zauns sind die Grundrechte noch weitgehender außer Kraft gesetzt. Von den Grundrechten auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit wird auch das Gebiet um den Flughafen Rostock-Laage ab dem 2.6.2007 ausgenommen. Einer solchen vorauseilenden Verbotsverfügung müssten gegenwärtige, konkrete Erkenntnisse über eine unmittelbare Gefährdung anderer hochrangiger Rechtsgüter zu Grunde liegen. Alle Vermutungen sprechen dagegen, dass solche Erkenntnisse vorliegen. Auch nach den bisherigen Aussagen der Polizei geht man von einem friedlichen Protest aus. Ihre nun die Allgemeinverfügung begründenden Erkenntnisse macht die Polizei jedoch der Öffentlichkeit nicht zugänglich. Die Begründung kann nach dem Willen der Polizei nur in der Polizeidirektion Rostock eingesehen werden. Ein Pressesprecher versuchte dies telefonisch damit zu erklären, dass die meisten BürgerInnen rund um Rostock keinen Internet-Zugang haben. Tatsächlich eröffnet erst die Veröffentlichung die Möglichkeit einer kritischen Auseinandersetzung mit den angeführten Belegen. So besteht die veröffentlichte Allgemeinverfügung aus einer dürren Aufzählung der Verbotszonen zu Land und zu Wasser. Zudem ist die Allgemeinverfügung nun so kurzfristig erlassen worden, dass eine gerichtliche Überprüfung - nötigenfalls durch die verschiedenen Instanzen - nur unter Zeitdruck möglich ist. Die Prüfung der Beweislage durch die Gerichte ist erschwert.

Da die Begründung der Allgemeinverfügung inzwischen auf der Internetseite von "gipfelsoli" zugänglich gemacht ist, wollen wir unseren Protest gegen diese Allgemeinverfügung mit ersten wenigen Gegenargumenten belegen:

Die Polizeidirektion setzt somit international das Zeichen, dass angesichts des Treffens hochrangiger Politiker/-innen Grund- und Menschenrechte außer Kraft gesetzt werden können. Das Versammlungsrecht - nicht nur durch Art. 8 GG, sondern auch durch die Europäische Menschenrechtskonvention und die Menschenrechtscharta geschützt - gilt in Mecklenburg-Vorpommern nicht. Gerade weil die internationale Aufmerksamkeit in dieser Zeit auf den Themen liegt, die von den hochrangigen Politiker/-innen verhandelt werden, muss auch die Kritik eine Chance haben, international wahrgenommen zu werden. Demonstrationen leben davon, dass sie öffentlich vernommen und medienwirksam vorgebracht werden können. Sie müssen zu Zeiten und an Orten vorgebracht werden können, die den Inhalten gemäß sind. Nur so können sie die Politik vor Erstarrung in geschäftiger Routine bewahren (Brokdorf-Beschluss des BVerfG?).

Die Polizei und die hinter ihr stehende Politik diskreditieren und kriminalisieren den Protest jedoch Schritt für Schritt. Mit den Ermittlungsverfahren nach §129 a wurden erste Zeichen der Kriminalisierung gesetzt, die mit den Hausdurchsuchungen fortgesetzt wurden. Die Verbote schaffen die Grundlage für eine weitere Kriminalisierung des Protestes. Camps liegen am Rande der neuen Demonstrationsverbotszone. Grenzkontrollen und die Behinderung der Anreise werden weitere Fakten schaffen, die das Versammlungsrecht selbst dort aushöhlen, wo es formal noch gewährleistet ist.

Bürger und Bürgerinnen können sich gegen diese Form der Kriminalisierung und Abschreckung nur zur Wehr setzen, indem sie massenweise ihr Recht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit in Anspruch nehmen. Das Komitee für Grundrechte und Demokratie wird ab dem 2. Juni mit ca. 30 Demonstrationsbeobachter/-innen vor Ort sein und die Demonstrationen beobachtend begleiten. Zum Schutz des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit.

Komitee für Grundrechte und Demokratie
Aquinostr. 7 - 11
50670 Köln
Tel.: 0221 - 97269 -30, 
Fax: 0221 - 97269 - 31
www.grundrechtekomitee.de
info@grundrechtekomitee.de
Dr. Elke Steven, 0177 - 7621303

Dateiname: Größe: Kommentar:
 20070726JdischeStimme.pdf 65 kB Mahnwache der "Jüdischen Stimme" kann nahe des Zauns um Heiligendamm stattfinden
 20070602Rostock.pdf 198 kB Newsletter #3 zur Vorbereitung der Internationalen Großdemonstration am 2. Juni 2007 in Rostock

Version r1.2 - 30 May 2007 - 09:12 GMT - FranzEschbach
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