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AbschiebungOhneOeffentlichkeit

Abschiebungen von Flüchtlingen demnächst unter Ausschluss der Öffentlichkeit?

Kein "Hausverbot" für AbschiebungsgegnerInnen und MenschenrechtsaktivistInnen auf Flughäfen!
Das Grundrecht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit muss weiterhin auch an Flughäfen gelten!

Informationsveranstaltung mit

RA Rolf Gössner und RAin Brigitte Kiechle
Aktionsbündnis gegen Abschiebungen Rhein-Main Flughafen BI Frankfurt

Begrüßung und Moderation: Angelika von Loeper

Die Veranstaltung findet am

Donnerstag den 19. Januar 2006

um 19:30 Uhr

im Café Radio Oriente, Hirschstr. 18

statt.

Die Veranstatlung ist organisiert vom Aktionsbündnis gegen Abschiebung Rhein-Main, Aktionskreis Internationalismus Karlsruhe (AKI) und Sozialistische Linke Karlsruhe (SoLi)

Weitere Informationen unter: www.aktivgegenabschiebung.de, per email:, aktionsbuendnis-rm@web.de Spendenkonto(ohne Spendenquittung): Nadine Henkel, Netbank, Blz.: 200 905 00, Ktnr.: 80 42 411

Überall, wo Menschenrechte verletzt werden, ist Protest nötig.

Über 8.500 Menschen werden jedes Jahr allein vom Frankfurter Flughafen abgeschoben. Damit ist Frankfurt der größte Abschiebeflughafen der BRD. Immer wieder werden dabei Menschenrechte verletzt oder es werden Menschen durch die Abschiebung gefährdet. Vor sechs Jahren ist der Sudanese Aamir Ageeb während einer zwangsweisen Abschiebung durch BGS-Beamte ums Leben gebracht worden. In anderen Fällen wird rechtzeitig bekannt, dass Flüchtlinge in eine ungewisse Zukunft, in Folter oder Tod abgeschoben werden sollen. So zum Beispiel bei Zarah Kameli, der im Iran Steinigung drohte. Durch eine starke Öffentlichkeit, durch Proteste am Flughafen und schließlich durch die Weigerung des Flugkapitäns, Frau Kameli gegen ihren Willen mitzunehmen, konnte die Abschiebung im letzten Moment verhindert werden. Alle diese Fälle machen Einmischung nötig. Durch Informieren der Crew und Protest konnte und kann in letzter Sekunde Unrecht verhindert werden. Seit einiger Zeit überzieht der Flughafenbetreiber Fraport MenschenrechtsaktivistInnen mit Hausverboten und bekam darin von Amts- und Landgericht Frankfurt Recht. Begründung: der Flughafen sei privat, das Grundrecht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit gelte hier nicht. Unserer Meinung nach darf es nicht sein, dass der Flughafen nicht der Grundrechtsbindung unterliegt. Das Flughafengelände wird vom öffentlichen zum privaten Raum umdefiniert, das Hausrecht des Betreibers über das Grundrecht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit gestellt. Letztlich wird es dadurch möglich, Handlungen staatlicher Behörden in diesem privatisierten Raum der Kritik der Öffentlichkeit zu entziehen. Dies darf nicht sein!

Kommt alle zur Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag, 20.1.2006 um 9 Uhr im Saal N 004, Herrenstr. 45a in Karlsruhe!

Die Verhandlung ist öffentlich! Treffpunkt 8.30 Uhr vor dem BGH.

Version r1.1 - 13 Jan 2006 - 00:07 GMT - UlrichFiedeler
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