Positionen zu den Vorschlägen der Hartz- Kommission
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| 31.7.2002 |
Sabine Leidig |
333 Kbyte |
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Positionen zu den Vorschlägen der Hartz- Kommission
(Stand: 31.7.02 / zusammengestellt von Sabine Leidig für Attac
Karlsruhe)
Gesamtbewertung:
Erklärtes Ziel des „Hartz-Papieres“ ist die Reform der Arbeitsverwaltung
und der Abbau der Arbeitslosigkeit. So wird versprochen, bei „konsequenter
Umsetzung“ der vorgeschlagenen Module könne bis zum Jahre 2005 die
Arbeitslosigkeit in Deutschland halbiert werden. Dazu seien Einschnitte
und grundlegende Umstrukturierungen nötig. Wer wollte gegen dieses
ehrgeizige Ziel etwas haben?
In den Vorschlägen der Kommission findet sich auch einige positive
Vorschläge, zu denen gehören :
-
Fortführung der Reform der Arbeitsverwaltung für besseren „Kundenservice“
-
rechtzeitige Hilfen (schon vor Eintritt der Arbeitslosigkeit)
-
neue organisatorische Strukturen (z.B. neue Rolle der LAA)
-
Erstellung von Arbeitsplatzbilanzen u.ä. durch die Betriebe
Der gewerkschaftlichen Vertretung in der Kommission ist es auch gelungen,
Verbesserungen im Vergleich zum ersten Entwurf durchzusetzen ( z.B. keine
Pauschalierung des Arbeitslosengeldes, keine zeitliche Begrenzung des Arbeitslosengeldes...).
Aber: Die Grundausrichtung der meisten Vorschläge gibt Anlass
zum Widerspruch !
Grundproblem der Vorschläge der Kommission ist der Ansatz, Arbeitslosigkeit
vorrangig als Problem der Arbeitslosen und zu hoher Arbeitskosten anzusehen
und nicht als Ergebnis einer gesamtwirtschaftlichen Fehlentwicklung:
-
Arbeitslose werden durch verschärfte Zumutbarkeitsanforderungen und
Leistungskürzungen unter Druck gesetzt, Arbeit in Niedriglohnbereichen
und nicht sozial abgesicherten Beschäftigungsverhältnissen aufzunehmen.
Zum Teil wird Arbeitslosig-keit auch nur statistisch „wegdefiniert“.
-
Durch die Deregulierung des Arbeitsmarktes wird ein verschärfter Verdrängungswettbewerb
ausgelöst, der nicht etwa zusätzliche Arbeitsplätze schafft,
sondern der gute und teuere Arbeit durch schlechte und billige Arbeit ersetzt.
Zugleich ergeben sich weitreichende negative Konsequenzen für die
Arbeitslosen, für das System der sozialen Sicherung sowie für
die arbeits- und sozialrechtliche Absicherung und die Interessenvertretung
der Beschäftigten insgesamt.
-
Die verschärfte Marginalisierung der Frauenerwerbstätigkeit ist
dabei nur eine negative Begleiterscheinung.
-
Während an die Arbeitslosen enorme Anforderungen gestellt werden,
können sich die Arbeitgeber aus ihrer Verantwortung stehlen und sich
darüber hinaus über eine Vielzahl von Entlastungen und Zuwendungen
freuen, weit über die Aushöhlung der paritätischen Finanzierung
hinaus.
Aus ökonomischer und beschäftigungspolitischer Sicht spricht
nichts dafür, dass die Arbeitslosigkeit mit den vorgeschlagenen Instrumenten
abgebaut werden könnte. In Zeiten einer krisenhaften wirtschaftlichen
Entwicklung in der Bundesrepublik und auf den Weltmärkten und unter
den Rahmenbedingungen einer Finanzpolitik, die den wegbrechenden Steuereinnahmen
durch Ausgabenkürzungen „hinterherspart“, lässt sich Arbeitslosigkeit
nicht durch eine Deregulierung des Arbeitsmarktes wegzaubern. Was fehlt,
sind Arbeitsplätze – und diese werden derzeit in der Privatwirtschaft
und im öffentlichen Dienst in Besorgnis erregender Geschwindigkeit
abgebaut!
Aber nicht nur das hochgesteckte Ziel wird scheitern; zugleich werden
mit den vorgeschlagenen Maßnahmen und Veränderungen zentrale
Elemente des Sozialstaates, für die die Gewerkschaften aus guten Gründen
über Jahre hinweg gefochten haben, aufgegeben. Mit haltlosen Versprechungen
werden unter dem Druck des Wahlkampfes in Windeseile Veränderungen
angestoßen, die von neoliberaler Seite uneingeschränkten Zuspruch
finden und von denen wir fürchten, dass sie nicht mehr umkehrbar sind.
Zu einzelnen Vorhaben:
1) Mehr Beschäftigung durch Leistungskürzungen ?
Arbeitslosengeld (ALG I) und Arbeitslosenhilfe (ALG II) sollen zusammengelegt
werden. Das ALG II (steuerfinanziert) wird unbegrenzt gezahlt, allerdings
nur bei Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt. Die Verfügbarkeit
wird verschärft geprüft, bei Nicht-Verfügbarkeit wird nur
noch Sozialgeld gezahlt.
Gegenüber den bisher vorliegenden Papieren konnte zwar einiges
abgemildert werden. Das tatsächliche Ausmaß der Leistungskürzungen
lässt sich aber noch nicht quantifizieren, da über die Höhe
von ALG I und II noch keine Informationen vorliegen. Aufgrund der verschärften
Zumutbarkeitsregelungen wird es allerdings zu erheblichen Einschnitten
kommen. Das ALG kann nicht nur aufgrund der Ablehnung einer „zumutbaren“
Stelle, sondern auch bei Kündigung aus persönlichen Gründen
im Leiharbeitsverhältnisgekürzt oder in Sozialgeld umgewandelt
werden. Dabei soll der Vermittler/Berater flexiblere Möglichkeiten
erhalten, um solche Kürzungen vorzunehmen. Das bedeutet, dass die
Arbeitslosen in eine erhebliche Abhängigkeit von der zuständigen
Vermittlungsperson im „jobcenter“ - die selbst wiederum unter finanziellem
Erfolgsdruck steht – kommen.
Für Hunderttausende von Arbeitslosen, die nicht Kürzungen,
sondern Förderung bräuchten, bedeutet das in der Konsequenz eine
noch steilere finanzielle (und soziale ) Rutsche, Abhängigkeitsverhältnisse
in Familien werden verstärkt, Kommunen zusätzlich belastet.
2) Bekämpfung der Schwarzarbeit durch Schaffung von Ich-AGen
?
Mit unterschiedlichen Instrumenten soll versucht werden, Menschen in
Arbeit zu halten oder zu bringen und gleichzeitig die Schwarzarbeit zurückzudrängen.
Das Anliegen wird von uns geteilt, die gewählten Instrumente allerdings
sind kontraproduktiv und tragen zur weiteren Erosion des Normalarbeitsverhältnisses
bei. Die Ergebnisse einer solchen Politik lassen sich in den USA beobachten,
wo Millionen von Beschäftigten drei verschiedene Arbeitsstellen brauchen,
um ihre Existenz einigermaßen absichern zu können.
Die sogenannte Ich-AG ist als „Vorstufe“ zur Gründung eines vollwertigen
Gewerbebetriebes gedacht. Die Einnahmen sollen auf 25.000 Euro begrenzt
sein, es erfolgt eine Pauschal-versteuerung von 10%. Damit sollen Schwarzarbeiter
in eine legale Beschäftigung geholt werden.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass „Ich-AGen“ und „Familien-AGen“ ein
probates Mittel sind, neue Beschäftigung auf- und Schwarzarbeit abzubauen.
Wir befürchten vielmehr, dass bisher steuerpflichtige, reguläre
Beschäftigungsverhältnisse in diese neuen Rechtsformen umgewandelt
werden, um damit weniger Steuern zu zahlen, oder „billiger“ entlohnen zu
können und die Interessenvertretung zu umgehen. Bis zu einem Verhältnis
von maximal 1:1 sollen in den Betrieben Ich-AGen eingesetzt werden können.
Wir befürchten, dass damit in mehrfacher Hinsicht Druck auf reguläre
Beschäftigung und auf die Tarifverträge ausgeübt wird!
Schwarzarbeit offensiv bekämpfen !
Die Eindämmung der Schwarzarbeit ist ein begrüßenswertes
Ziel. Bei einem Volumen von (geschätzten) 330 Mrd. Euro, davon über
ein Drittel in der Bauwirtschaft, gibt es wahrlich viel zu tun.
Es sind in der Regel aber nicht die Arbeitslosen, die schwarz arbeiten,
sondern überwiegend Beschäftigte. Schwarzarbeit lohnt sich –
vor allem für die Arbeitgeber.
Vorteilhaft ist die Schwarzarbeit nicht für die z.T. zu Hungerlöhnen
arbeitenden illegal Beschäftigten oder die Schwarzarbeiter selbst,
sondern für die Unternehmer, die durch solche Beschäftigung Extraprofite
einstreichen. Sie müssen zur Verantwortung gezogen werden!
Fakt ist, dass durch Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung immer
mehr qualifizierte Arbeitsplätze vernichtet werden. Fakt ist, dass
durch Schwarzarbeit Milliarden an Steuern und Sozialabgaben verloren gehen.
Dies kann nicht hingenommen werden! Deshalb müssen die vorhandenen
Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten stärker und konsequenter
genutzt werden. Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt, sondern kriminelle
Handlung. Das am 1.8.2002 in Kraft getretene Gesetz zur Erleichterung der
Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit muss
konsequent angewendet werden.
3) Mehr Beschäftigung durch Ausweitung der Mini-Jobs ?
Im neuesten Entwurf ist diese Regelung zwar beschränkt auf haushaltsnahe
Dienstleistungen und gilt nur für Arbeitslose. Dies ist sicherlich
ein erheblicher Fortschritt gegenüber den ursprünglichen Plänen.
Gleichzeitig wird aber darauf verwiesen, dass diese Einschränkung
nur für die Einführungsstufe gilt. Je nach Erfahrung kann eine
Ausweitung auf andere Tätigkeiten und Zielgruppen erfolgen. Damit
ist der Grundstein für die generelle Ausweitung gelegt, zumal diese
Einschränkung eine Vielzahl von Ungereimtheiten mit sich bringt, die
kaum zu lösen sein werden.
Jahrelang haben sich die Gewerkschaften mit vielen Bündnispartnern
aus Kirchen, Frauenverbänden u.a. für die Einbeziehung der geringfügig
Beschäftigten in die Systeme der sozialen Sicherung eingesetzt. Die
Argumente sind hinlänglich ausgetauscht worden: Eine Ausweitung dieser
Beschäftigung und eine Verschlechterung des Schutzes ist sozialpolitisch,
frauenpolitisch, arbeitsmarkt- und wirtschaftspolitisch sowie gewerkschaftspolitisch
kontraproduktiv und muss auf jeden Fall verhindert werden.
Das Gleiche gilt für die Subventionierung der Sozialversicherungsbeiträge
für Niedrigeinkommen zwischen 500 und 1000 Euro. Mitnahmeeffekte und
Umwandlungen sind vorprogrammiert, ein Niedriglohnsektor (für Frauen)
wird etabliert. Auch hier sind die Argumente seit Jahren ausgetauscht und
die Kommission wäre besser beraten, dieses viele Geld in den Aufbau
neuer Beschäftigung zu stecken
4) Mehr Beschäftigung durch PSA ?
„Herzstück des Abbaus der Arbeitslosigkeit ist eine neue Form der
Zeitarbeitsgesellschaft, die PersonalServiceAgentur? (PSA). Jedes Arbeitsamt
wird zukünftig über eine eigene oder outgesourcte PSA verfügen.“
(O-Ton)
Damit bilden die out-gesourcten PSA Grundlage für die Privatisierung
großer Teile der Bundesanstalt für Arbeit.
In der ersten Hartz-Vorlage ist vorgesehen, dass Leistungsempfänger
nach 6 Monaten Arbeitslosigkeit ein Arbeitsverhältnis in der PSA annehmen
müssen und dieses auf maximal 12 Monate befristet ist – und dann ?
Die PSA werden gegenüber den Arbeitgebern angepriesen mit dem Versprechen,
dass damit der Kündigungsschutz keine Rolle mehr spiele bei der Einstellung
über diese Leihfirma.
Es ist vorauszusehen, dass eine massive Ausweitung der Leiharbeit erfolgt.
Damit steigt der Druck auf die Arbeitslosen weiter, „irgendeine“ Stelle
anzunehmen. Andernfalls wird das ALG gekürzt. Die soziale Rutsche
würde also noch steiler.
Es besteht die Gefahr, dass sich die Arbeitgeber auf Dauer billig aus
der PSA bedienen und damit verstärkt „reguläre“ Arbeitsverhältnisse
abgebaut werden. Die Spaltung in Stamm- und Randbelegschaften würde
weiter beschleunigt.
Offen ist die Frage der tariflichen Bezahlung (welcher Tarifvertrag
wird gelten ? Unwahrscheinlich ist, dass für die LeiharbeitnehmerInnen?
die gleichen Bedingungen durchgesetzt werden können, wie für
die regulären Beschäftigten eines Betriebes).
5) Rückschlag für die Gleichstellung von Frauen auf dem
Arbeitsmarkt ?
Die beschäftigungspolitischen Leitlinien der EU, die ihre Widerspiegelung
in den nationalen Aktionsplänen finden, haben dem chancengleichen
Zugang von Frauen zum Arbeitsmarkt und der Verbesserung ihrer Erwerbschancen
einen hohen Stellenwert eingeräumt. Auch in den Geschäftszielen
der Bundesanstalt hat(te) die Förderung von Frauen und die Anwendung
des Gender Mainstreaming als Doppelstrategie zur Herstellung von Chancengleichheit
auf dem Arbeitsmarkt eine hohe Priorität.
Solche Ziele oder auch nur Ansätze davon finden sich in den Kommissionsvorschlägen
an keiner Stelle - geschweige denn Zielvorgaben oder die Einbeziehung des
Kriteriums „Herstellung von mehr Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt“
in den Controllingverfahren oder bei den Anforderungen an MitarbeiterInnen?
oder das Führungspersonal.
Bereits der „bemerkenswert“ konsequent männliche Sprachduktus blendet
die Frauen in jeder Hinsicht aus, ob als Akteurinnen, Kundinnen, Beraterinnen,
Stellensuchende, Mitarbeiterinnen, Leiterinnen oder... sie kommen einfach
nicht vor außer in der Kategorie Alleinerziehende oder Familienmütter.
Und dies hat Signalwirkung!
Überhaupt werden in dem Kommissionspapier konservative Familien-
und Geschlechterleitbilder transportiert, die den Lebensentwürfen
der Männer und Frauen heute nicht mehr gerecht werden. Bindungen existieren
längst nicht mehr nur über die Institution Ehe, deshalb darf
Bindung auch nicht am Trauschein festgemacht werden! Ebenso wenig dürfen
verheiratete Frauen mit Kindern, die arbeitslos sind, bei den Zumutbarkeitsregelungen
und bei der Vermittlungspriorisierung schlechter gestellt werden als „Haushaltsvorstände“,
die sie in der Regel nicht sind, weil sie weniger verdient haben, als der
Mann.
Bleibt es bei den Regelungen, ist für eine verheiratete Frau mit
2 Kindern eine Vermittlung im Tagespendlerbereich und nach 6 Monaten eine
bundesweite Vermittlung zumutbar. Dies wird einzig dazu führen, dass
sie sich vom Arbeitsmarkt zurückzieht, aus der Statistik verschwindet
und keine Kosten mehr verursacht. Damit wäre die Versorgerehe zwangsweise
wieder hergestellt mit allen bekannten negativen Konsequenzen vor allem
für die Frauen, aber auch für die Männer und die ganze Familie.
Die angedachten Regelungen zur Ausweitung der geringfügigen Beschäftigung
und zu den Ich-AGen werden sich vor allem für Frauen als Falle erweisen.
Bereits heute sind überwiegend Frauen in den Niedriglohnsektoren zu
finden ohne Aufstiegschancen und ohne Perspektive auf eine qualifizierte
existenzsichernde Beschäftigung. Dies wird sich verschärfen –
nicht nur wegen der Zumutbarkeitsregelungen, sondern auch, weil die Vermittlungspersonen
des Job-Centers selbst unter Leistungsdruck stehen (Leistungslohn).
6 ) Von der Arbeitsförderung zur Arbeitgeberförderung ?
Während auf der einen Seite der Verdrängungswettbewerb nach
unten vorangetrieben, der Arbeitsmarkt dereguliert, die Solidarsysteme
geschwächt und die Arbeitslosen in die Zange genommen werden, wird
den Arbeitgebern der quasi rote Teppich ausgelegt. Es wird der Eindruck
vermittelt, als hätten sie keinerlei Verantwortung für die Schaffung
und den Erhalt von Arbeits- und Ausbildungsplätzen.
Im Gegenteil – die Arbeitgeber werden auf vielfältige Weise entlastet
und subventioniert. So können sie zu geringen Kosten auf Probe MitarbeiterInnen?
leihen, ohne sich um den Kündigungsschutz zu kümmern, so gibt
es über Bonussysteme Beitragsnachlässe für die Arbeitslosenversicherung.
Mitnahmeeffekte sind dabei gar nicht zu vermeiden.
So entfällt bei Einstellung älterer ArbeitnehmerInnen? (ab
50) der Arbeitgeberbeitrag zur Arbeitslosenversicherung gänzlich.
Die Einstellung älterer ArbeitnehmerInnen? ist grundsätzlich befristet
möglich und für jegliche Dauer. Die Arbeitgeber werden nachgerade
aufgefordert, reguläre Beschäftigungsverhältnisse abzubauen
bzw. umzuwandeln und bis zu einem Verhältnis von 1:1 ihre Betriebe
zu öffnen für die neuen selbständigen Ich-AGen mit nicht
absehbaren Folgen für die Interessensvertretungsstrukturen, die Tarifauseinandersetzungen
und die Solidarsysteme.
Damit aber noch nicht genug: Unsere alte und immer noch richtige Forderung
„Wer nicht ausbildet, soll zahlen“, wird verkehrt in ihr Gegenteil: „Wer
ausgebildet werden will, soll zahlen“! So erhalten Unternehmen entweder
Zuschüsse oder den kompletten Kostenersatz für die Einstellung
eines Jugendlichen im Rahmen der Ausbildung, wenn dieser ein Ausbildungszeitwertpapier
vom Job-Center erhalten hat. Die Finanzierung erfolgt neben einem Rabattkartensystem
und Zuschüssen der Arbeitsverwaltung durch Spenden der gesellschaftlichen
Gruppen (x Euro pro Bundesbürger) und einen Ausbildungsfonds, den
die Familien der Jugendlichen frühzeitig anlegen sollen und der durch
einen Verein verwaltet wird.
Nötig ist eine aktive Beschäftigungspolitik
!
Wir brauchen eine Wende auf dem Arbeitsmarkt, wir brauchen eine offensive
Politik für mehr Beschäftigung in der Bundesrepublik. Die neoliberale,
angebotsorientierte Politik, die den Unternehmern Milliarden Steuerentlastungen
bringt, hat nicht für mehr Beschäftigung gesorgt. Deregulierung
und Sozialabbau sind der falsche Weg.
Wir wollen keine Gesellschaft in der der Ellenbogen regiert. Wir wollen
nicht, dass die Schwachen bestraft und die Reichen belohnt werden. Wir
wollen eine solidarische Gesellschaft, in der soziale Gerechtigkeit wieder
groß geschrieben wird, in der die Lasten gerecht verteilt werden.
Wir brauchen eine Politik, die die Arbeitslosigkeit bekämpft – und
nicht die Arbeitslosen!
Dazu müssen die vorhandenen Instrumente genutzt werden und wirklich
neue Maßnahmen ergriffen werden:
Arbeitsmarkt- und Qualifizierungspolitik
Hier geht es vor allem darum, Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt
schnel-
ler und zielgerichteter zusammenbringen. Dazu gehört auch, dass
dem geflügelten Wort vom „lebenslangen Lernen“ Taten folgen, dass
Beschäftige (auch und gerade mit geringer Qualifikation) Anspruch
auf Weiterbildung haben und Strukturen geschaffen werden, die allen die
Telnahme ermöglichen.
Arbeit umverteilen
Es ist ein Skandal, dass sich Millionen von ArbeitnehmerInnen? durch
Überstunden und Mehrarbeit kaputt schuften, während gleichzeitig
Hunderttausende Arbeitswillige keine Arbeit finden! Statt länger zu
arbeiten, muss die vorhandene Arbeit solidarisch auf mehr Schultern verteilt
werden. Dazu müssen die vorhandenen Möglichkeiten konsequent
genutzt und ausgeschöpft werden (Abbau der Überstunden, Arbeitszeitverkürzung,
Teilzeitarbeit, Altersteilzeit usw.).
Mehr öffentliche Investitionen
Wir brauchen ein öffentliches Beschäftigungsprogramm mit
dem Hunderttausende von gesellschaftlich sinnvollen und notwendigen Arbeitsplätzen
geschaffen werden können. Die soziale und kulturelle Infrastruktur
muss öffentlich gestärkt werden. Wir brauchen im Lande mehr öffentliche
Investitionen, vorrangig und dringend in den Bereichen Verkehr, Wasserver-
und entsorgung und im Bildungsbereich.
Die Sparmaßnahmen des Bundes- und Landeshaushaltes lassen derzeit
das Gegenteil befürchten. Die Kürzungen der Zuwendungen an soziale
Träger z.B. führen zu einem Abbau sozialer Dienstleistungen und
hochwertiger Arbeitsplätze. Es regiert die Politik der leeren Kassen...
Finanzierung durch Umverteilung!
Fakt ist: Mit der jetzigen Lastenverteilung der Steuereinnahmen sind
diese Maßnahmen nicht finanzierbar. Tatsache ist aber auch: Geld
ist genug da, es muss nur anders verteilt werden. In den letzten 20 Jahren
hat sich die Verteilung massiv zu Lasten der ArbeitnehmerInnen? entwickelt.
Ein halbes Prozent der Bevölkerung verfügt heute über 25
Prozent des Geldvermögens.
Die zunehmende öffentliche Armut und der gleichzeitig wachsende
private Reichtum sind schlecht für den Konsum und für die Konjunktur.
Zur Finanzierung der dringend notwendigen Investitionen muss deshalb die
Einnahmeseite gestärkt werden. Wir wollen, dass der wachsende Reichtum
zur Finanzierung öffentlicher Ausgaben herangezogen wird. Deshalb
fordern wir:
-
Die Wiedereinführung einer reformierten Vermögenssteuer und höhere
Besteuerung großer Erbschaften
-
konsequentere Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Wirtschaftskriminalität
und eine europaweit harmonisierte Besteuerung von Zinseinkünften sowie
eine Börsenumsatzsteuer
-
eine Gemeindesteuerreform und eine Reform der Unternehmensbesteuerung.
Unternehmen, die Gewinne machen, müssen auch Steuern zahlen!
-
keine weitere Senkung des Spitzensteuersatzes.
Gegensteuern statt kaputtsparen!
Wir brauchen eine Korrektur des Sparkurses, denn durch die Ausgabenkürzungen
des Staates wird das Wachstum nachhaltig geschwächt. Wir müssen
umsteuern, damit unsere Städte und Gemeinden lebenswert bleiben. Der
Aufschwung in Deutschland ist deshalb so schwach, weil es an Binnennachfrage
fehlt. Deshalb brauchen wir mehr öffentliche Investitionen und ein
Ende der Kürzungen im öffentlichen Dienst. Auch wir sind dafür,
dass die Staatsverschuldung Schritt um Schritt abgebaut wird. Aber dazu
muss an der richtigen Seite angesetzt werden, nämlich bei den Einnahmen!
Es wird höchste Zeit, dass in der Bundesrepublik soziale Gerechtigkeit
wieder groß geschrieben wird.
Positionen zu den Vorschlägen der Hartz- Kommission
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| 31.7.2002 |
Sabine Leidig |
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Positionen zu den Vorschlägen der Hartz- Kommission
(Stand: 31.7.02 / zusammengestellt von Sabine Leidig für Attac
Karlsruhe)
Gesamtbewertung:
Erklärtes Ziel des „Hartz-Papieres“ ist die Reform der Arbeitsverwaltung
und der Abbau der Arbeitslosigkeit. So wird versprochen, bei „konsequenter
Umsetzung“ der vorgeschlagenen Module könne bis zum Jahre 2005 die
Arbeitslosigkeit in Deutschland halbiert werden. Dazu seien Einschnitte
und grundlegende Umstrukturierungen nötig. Wer wollte gegen dieses
ehrgeizige Ziel etwas haben?
In den Vorschlägen der Kommission findet sich auch einige positive
Vorschläge, zu denen gehören :
-
Fortführung der Reform der Arbeitsverwaltung für besseren „Kundenservice“
-
rechtzeitige Hilfen (schon vor Eintritt der Arbeitslosigkeit)
-
neue organisatorische Strukturen (z.B. neue Rolle der LAA)
-
Erstellung von Arbeitsplatzbilanzen u.ä. durch die Betriebe
Der gewerkschaftlichen Vertretung in der Kommission ist es auch gelungen,
Verbesserungen im Vergleich zum ersten Entwurf durchzusetzen ( z.B. keine
Pauschalierung des Arbeitslosengeldes, keine zeitliche Begrenzung des Arbeitslosengeldes...).
Aber: Die Grundausrichtung der meisten Vorschläge gibt Anlass
zum Widerspruch !
Grundproblem der Vorschläge der Kommission ist der Ansatz, Arbeitslosigkeit
vorrangig als Problem der Arbeitslosen und zu hoher Arbeitskosten anzusehen
und nicht als Ergebnis einer gesamtwirtschaftlichen Fehlentwicklung:
-
Arbeitslose werden durch verschärfte Zumutbarkeitsanforderungen und
Leistungskürzungen unter Druck gesetzt, Arbeit in Niedriglohnbereichen
und nicht sozial abgesicherten Beschäftigungsverhältnissen aufzunehmen.
Zum Teil wird Arbeitslosig-keit auch nur statistisch „wegdefiniert“.
-
Durch die Deregulierung des Arbeitsmarktes wird ein verschärfter Verdrängungswettbewerb
ausgelöst, der nicht etwa zusätzliche Arbeitsplätze schafft,
sondern der gute und teuere Arbeit durch schlechte und billige Arbeit ersetzt.
Zugleich ergeben sich weitreichende negative Konsequenzen für die
Arbeitslosen, für das System der sozialen Sicherung sowie für
die arbeits- und sozialrechtliche Absicherung und die Interessenvertretung
der Beschäftigten insgesamt.
-
Die verschärfte Marginalisierung der Frauenerwerbstätigkeit ist
dabei nur eine negative Begleiterscheinung.
-
Während an die Arbeitslosen enorme Anforderungen gestellt werden,
können sich die Arbeitgeber aus ihrer Verantwortung stehlen und sich
darüber hinaus über eine Vielzahl von Entlastungen und Zuwendungen
freuen, weit über die Aushöhlung der paritätischen Finanzierung
hinaus.
Aus ökonomischer und beschäftigungspolitischer Sicht spricht
nichts dafür, dass die Arbeitslosigkeit mit den vorgeschlagenen Instrumenten
abgebaut werden könnte. In Zeiten einer krisenhaften wirtschaftlichen
Entwicklung in der Bundesrepublik und auf den Weltmärkten und unter
den Rahmenbedingungen einer Finanzpolitik, die den wegbrechenden Steuereinnahmen
durch Ausgabenkürzungen „hinterherspart“, lässt sich Arbeitslosigkeit
nicht durch eine Deregulierung des Arbeitsmarktes wegzaubern. Was fehlt,
sind Arbeitsplätze – und diese werden derzeit in der Privatwirtschaft
und im öffentlichen Dienst in Besorgnis erregender Geschwindigkeit
abgebaut!
Aber nicht nur das hochgesteckte Ziel wird scheitern; zugleich werden
mit den vorgeschlagenen Maßnahmen und Veränderungen zentrale
Elemente des Sozialstaates, für die die Gewerkschaften aus guten Gründen
über Jahre hinweg gefochten haben, aufgegeben. Mit haltlosen Versprechungen
werden unter dem Druck des Wahlkampfes in Windeseile Veränderungen
angestoßen, die von neoliberaler Seite uneingeschränkten Zuspruch
finden und von denen wir fürchten, dass sie nicht mehr umkehrbar sind.
Zu einzelnen Vorhaben:
1) Mehr Beschäftigung durch Leistungskürzungen ?
Arbeitslosengeld (ALG I) und Arbeitslosenhilfe (ALG II) sollen zusammengelegt
werden. Das ALG II (steuerfinanziert) wird unbegrenzt gezahlt, allerdings
nur bei Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt. Die Verfügbarkeit
wird verschärft geprüft, bei Nicht-Verfügbarkeit wird nur
noch Sozialgeld gezahlt.
Gegenüber den bisher vorliegenden Papieren konnte zwar einiges
abgemildert werden. Das tatsächliche Ausmaß der Leistungskürzungen
lässt sich aber noch nicht quantifizieren, da über die Höhe
von ALG I und II noch keine Informationen vorliegen. Aufgrund der verschärften
Zumutbarkeitsregelungen wird es allerdings zu erheblichen Einschnitten
kommen. Das ALG kann nicht nur aufgrund der Ablehnung einer „zumutbaren“
Stelle, sondern auch bei Kündigung aus persönlichen Gründen
im Leiharbeitsverhältnisgekürzt oder in Sozialgeld umgewandelt
werden. Dabei soll der Vermittler/Berater flexiblere Möglichkeiten
erhalten, um solche Kürzungen vorzunehmen. Das bedeutet, dass die
Arbeitslosen in eine erhebliche Abhängigkeit von der zuständigen
Vermittlungsperson im „jobcenter“ - die selbst wiederum unter finanziellem
Erfolgsdruck steht – kommen.
Für Hunderttausende von Arbeitslosen, die nicht Kürzungen,
sondern Förderung bräuchten, bedeutet das in der Konsequenz eine
noch steilere finanzielle (und soziale ) Rutsche, Abhängigkeitsverhältnisse
in Familien werden verstärkt, Kommunen zusätzlich belastet.
2) Bekämpfung der Schwarzarbeit durch Schaffung von Ich-AGen
?
Mit unterschiedlichen Instrumenten soll versucht werden, Menschen in
Arbeit zu halten oder zu bringen und gleichzeitig die Schwarzarbeit zurückzudrängen.
Das Anliegen wird von uns geteilt, die gewählten Instrumente allerdings
sind kontraproduktiv und tragen zur weiteren Erosion des Normalarbeitsverhältnisses
bei. Die Ergebnisse einer solchen Politik lassen sich in den USA beobachten,
wo Millionen von Beschäftigten drei verschiedene Arbeitsstellen brauchen,
um ihre Existenz einigermaßen absichern zu können.
Die sogenannte Ich-AG ist als „Vorstufe“ zur Gründung eines vollwertigen
Gewerbebetriebes gedacht. Die Einnahmen sollen auf 25.000 Euro begrenzt
sein, es erfolgt eine Pauschal-versteuerung von 10%. Damit sollen Schwarzarbeiter
in eine legale Beschäftigung geholt werden.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass „Ich-AGen“ und „Familien-AGen“ ein
probates Mittel sind, neue Beschäftigung auf- und Schwarzarbeit abzubauen.
Wir befürchten vielmehr, dass bisher steuerpflichtige, reguläre
Beschäftigungsverhältnisse in diese neuen Rechtsformen umgewandelt
werden, um damit weniger Steuern zu zahlen, oder „billiger“ entlohnen zu
können und die Interessenvertretung zu umgehen. Bis zu einem Verhältnis
von maximal 1:1 sollen in den Betrieben Ich-AGen eingesetzt werden können.
Wir befürchten, dass damit in mehrfacher Hinsicht Druck auf reguläre
Beschäftigung und auf die Tarifverträge ausgeübt wird!
Schwarzarbeit offensiv bekämpfen !
Die Eindämmung der Schwarzarbeit ist ein begrüßenswertes
Ziel. Bei einem Volumen von (geschätzten) 330 Mrd. Euro, davon über
ein Drittel in der Bauwirtschaft, gibt es wahrlich viel zu tun.
Es sind in der Regel aber nicht die Arbeitslosen, die schwarz arbeiten,
sondern überwiegend Beschäftigte. Schwarzarbeit lohnt sich –
vor allem für die Arbeitgeber.
Vorteilhaft ist die Schwarzarbeit nicht für die z.T. zu Hungerlöhnen
arbeitenden illegal Beschäftigten oder die Schwarzarbeiter selbst,
sondern für die Unternehmer, die durch solche Beschäftigung Extraprofite
einstreichen. Sie müssen zur Verantwortung gezogen werden!
Fakt ist, dass durch Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung immer
mehr qualifizierte Arbeitsplätze vernichtet werden. Fakt ist, dass
durch Schwarzarbeit Milliarden an Steuern und Sozialabgaben verloren gehen.
Dies kann nicht hingenommen werden! Deshalb müssen die vorhandenen
Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten stärker und konsequenter
genutzt werden. Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt, sondern kriminelle
Handlung. Das am 1.8.2002 in Kraft getretene Gesetz zur Erleichterung der
Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit muss
konsequent angewendet werden.
3) Mehr Beschäftigung durch Ausweitung der Mini-Jobs ?
Im neuesten Entwurf ist diese Regelung zwar beschränkt auf haushaltsnahe
Dienstleistungen und gilt nur für Arbeitslose. Dies ist sicherlich
ein erheblicher Fortschritt gegenüber den ursprünglichen Plänen.
Gleichzeitig wird aber darauf verwiesen, dass diese Einschränkung
nur für die Einführungsstufe gilt. Je nach Erfahrung kann eine
Ausweitung auf andere Tätigkeiten und Zielgruppen erfolgen. Damit
ist der Grundstein für die generelle Ausweitung gelegt, zumal diese
Einschränkung eine Vielzahl von Ungereimtheiten mit sich bringt, die
kaum zu lösen sein werden.
Jahrelang haben sich die Gewerkschaften mit vielen Bündnispartnern
aus Kirchen, Frauenverbänden u.a. für die Einbeziehung der geringfügig
Beschäftigten in die Systeme der sozialen Sicherung eingesetzt. Die
Argumente sind hinlänglich ausgetauscht worden: Eine Ausweitung dieser
Beschäftigung und eine Verschlechterung des Schutzes ist sozialpolitisch,
frauenpolitisch, arbeitsmarkt- und wirtschaftspolitisch sowie gewerkschaftspolitisch
kontraproduktiv und muss auf jeden Fall verhindert werden.
Das Gleiche gilt für die Subventionierung der Sozialversicherungsbeiträge
für Niedrigeinkommen zwischen 500 und 1000 Euro. Mitnahmeeffekte und
Umwandlungen sind vorprogrammiert, ein Niedriglohnsektor (für Frauen)
wird etabliert. Auch hier sind die Argumente seit Jahren ausgetauscht und
die Kommission wäre besser beraten, dieses viele Geld in den Aufbau
neuer Beschäftigung zu stecken
4) Mehr Beschäftigung durch PSA ?
„Herzstück des Abbaus der Arbeitslosigkeit ist eine neue Form der
Zeitarbeitsgesellschaft, die PersonalServiceAgentur? (PSA). Jedes Arbeitsamt
wird zukünftig über eine eigene oder outgesourcte PSA verfügen.“
(O-Ton)
Damit bilden die out-gesourcten PSA Grundlage für die Privatisierung
großer Teile der Bundesanstalt für Arbeit.
In der ersten Hartz-Vorlage ist vorgesehen, dass Leistungsempfänger
nach 6 Monaten Arbeitslosigkeit ein Arbeitsverhältnis in der PSA annehmen
müssen und dieses auf maximal 12 Monate befristet ist – und dann ?
Die PSA werden gegenüber den Arbeitgebern angepriesen mit dem Versprechen,
dass damit der Kündigungsschutz keine Rolle mehr spiele bei der Einstellung
über diese Leihfirma.
Es ist vorauszusehen, dass eine massive Ausweitung der Leiharbeit erfolgt.
Damit steigt der Druck auf die Arbeitslosen weiter, „irgendeine“ Stelle
anzunehmen. Andernfalls wird das ALG gekürzt. Die soziale Rutsche
würde also noch steiler.
Es besteht die Gefahr, dass sich die Arbeitgeber auf Dauer billig aus
der PSA bedienen und damit verstärkt „reguläre“ Arbeitsverhältnisse
abgebaut werden. Die Spaltung in Stamm- und Randbelegschaften würde
weiter beschleunigt.
Offen ist die Frage der tariflichen Bezahlung (welcher Tarifvertrag
wird gelten ? Unwahrscheinlich ist, dass für die LeiharbeitnehmerInnen?
die gleichen Bedingungen durchgesetzt werden können, wie für
die regulären Beschäftigten eines Betriebes).
5) Rückschlag für die Gleichstellung von Frauen auf dem
Arbeitsmarkt ?
Die beschäftigungspolitischen Leitlinien der EU, die ihre Widerspiegelung
in den nationalen Aktionsplänen finden, haben dem chancengleichen
Zugang von Frauen zum Arbeitsmarkt und der Verbesserung ihrer Erwerbschancen
einen hohen Stellenwert eingeräumt. Auch in den Geschäftszielen
der Bundesanstalt hat(te) die Förderung von Frauen und die Anwendung
des Gender Mainstreaming als Doppelstrategie zur Herstellung von Chancengleichheit
auf dem Arbeitsmarkt eine hohe Priorität.
Solche Ziele oder auch nur Ansätze davon finden sich in den Kommissionsvorschlägen
an keiner Stelle - geschweige denn Zielvorgaben oder die Einbeziehung des
Kriteriums „Herstellung von mehr Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt“
in den Controllingverfahren oder bei den Anforderungen an MitarbeiterInnen?
oder das Führungspersonal.
Bereits der „bemerkenswert“ konsequent männliche Sprachduktus blendet
die Frauen in jeder Hinsicht aus, ob als Akteurinnen, Kundinnen, Beraterinnen,
Stellensuchende, Mitarbeiterinnen, Leiterinnen oder... sie kommen einfach
nicht vor außer in der Kategorie Alleinerziehende oder Familienmütter.
Und dies hat Signalwirkung!
Überhaupt werden in dem Kommissionspapier konservative Familien-
und Geschlechterleitbilder transportiert, die den Lebensentwürfen
der Männer und Frauen heute nicht mehr gerecht werden. Bindungen existieren
längst nicht mehr nur über die Institution Ehe, deshalb darf
Bindung auch nicht am Trauschein festgemacht werden! Ebenso wenig dürfen
verheiratete Frauen mit Kindern, die arbeitslos sind, bei den Zumutbarkeitsregelungen
und bei der Vermittlungspriorisierung schlechter gestellt werden als „Haushaltsvorstände“,
die sie in der Regel nicht sind, weil sie weniger verdient haben, als der
Mann.
Bleibt es bei den Regelungen, ist für eine verheiratete Frau mit
2 Kindern eine Vermittlung im Tagespendlerbereich und nach 6 Monaten eine
bundesweite Vermittlung zumutbar. Dies wird einzig dazu führen, dass
sie sich vom Arbeitsmarkt zurückzieht, aus der Statistik verschwindet
und keine Kosten mehr verursacht. Damit wäre die Versorgerehe zwangsweise
wieder hergestellt mit allen bekannten negativen Konsequenzen vor allem
für die Frauen, aber auch für die Männer und die ganze Familie.
Die angedachten Regelungen zur Ausweitung der geringfügigen Beschäftigung
und zu den Ich-AGen werden sich vor allem für Frauen als Falle erweisen.
Bereits heute sind überwiegend Frauen in den Niedriglohnsektoren zu
finden ohne Aufstiegschancen und ohne Perspektive auf eine qualifizierte
existenzsichernde Beschäftigung. Dies wird sich verschärfen –
nicht nur wegen der Zumutbarkeitsregelungen, sondern auch, weil die Vermittlungspersonen
des Job-Centers selbst unter Leistungsdruck stehen (Leistungslohn).
6 ) Von der Arbeitsförderung zur Arbeitgeberförderung ?
Während auf der einen Seite der Verdrängungswettbewerb nach
unten vorangetrieben, der Arbeitsmarkt dereguliert, die Solidarsysteme
geschwächt und die Arbeitslosen in die Zange genommen werden, wird
den Arbeitgebern der quasi rote Teppich ausgelegt. Es wird der Eindruck
vermittelt, als hätten sie keinerlei Verantwortung für die Schaffung
und den Erhalt von Arbeits- und Ausbildungsplätzen.
Im Gegenteil – die Arbeitgeber werden auf vielfältige Weise entlastet
und subventioniert. So können sie zu geringen Kosten auf Probe MitarbeiterInnen?
leihen, ohne sich um den Kündigungsschutz zu kümmern, so gibt
es über Bonussysteme Beitragsnachlässe für die Arbeitslosenversicherung.
Mitnahmeeffekte sind dabei gar nicht zu vermeiden.
So entfällt bei Einstellung älterer ArbeitnehmerInnen? (ab
50) der Arbeitgeberbeitrag zur Arbeitslosenversicherung gänzlich.
Die Einstellung älterer ArbeitnehmerInnen? ist grundsätzlich befristet
möglich und für jegliche Dauer. Die Arbeitgeber werden nachgerade
aufgefordert, reguläre Beschäftigungsverhältnisse abzubauen
bzw. umzuwandeln und bis zu einem Verhältnis von 1:1 ihre Betriebe
zu öffnen für die neuen selbständigen Ich-AGen mit nicht
absehbaren Folgen für die Interessensvertretungsstrukturen, die Tarifauseinandersetzungen
und die Solidarsysteme.
Damit aber noch nicht genug: Unsere alte und immer noch richtige Forderung
„Wer nicht ausbildet, soll zahlen“, wird verkehrt in ihr Gegenteil: „Wer
ausgebildet werden will, soll zahlen“! So erhalten Unternehmen entweder
Zuschüsse oder den kompletten Kostenersatz für die Einstellung
eines Jugendlichen im Rahmen der Ausbildung, wenn dieser ein Ausbildungszeitwertpapier
vom Job-Center erhalten hat. Die Finanzierung erfolgt neben einem Rabattkartensystem
und Zuschüssen der Arbeitsverwaltung durch Spenden der gesellschaftlichen
Gruppen (x Euro pro Bundesbürger) und einen Ausbildungsfonds, den
die Familien der Jugendlichen frühzeitig anlegen sollen und der durch
einen Verein verwaltet wird.
Nötig ist eine aktive Beschäftigungspolitik
!
Wir brauchen eine Wende auf dem Arbeitsmarkt, wir brauchen eine offensive
Politik für mehr Beschäftigung in der Bundesrepublik. Die neoliberale,
angebotsorientierte Politik, die den Unternehmern Milliarden Steuerentlastungen
bringt, hat nicht für mehr Beschäftigung gesorgt. Deregulierung
und Sozialabbau sind der falsche Weg.
Wir wollen keine Gesellschaft in der der Ellenbogen regiert. Wir wollen
nicht, dass die Schwachen bestraft und die Reichen belohnt werden. Wir
wollen eine solidarische Gesellschaft, in der soziale Gerechtigkeit wieder
groß geschrieben wird, in der die Lasten gerecht verteilt werden.
Wir brauchen eine Politik, die die Arbeitslosigkeit bekämpft – und
nicht die Arbeitslosen!
Dazu müssen die vorhandenen Instrumente genutzt werden und wirklich
neue Maßnahmen ergriffen werden:
Arbeitsmarkt- und Qualifizierungspolitik
Hier geht es vor allem darum, Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt
schnel-
ler und zielgerichteter zusammenbringen. Dazu gehört auch, dass
dem geflügelten Wort vom „lebenslangen Lernen“ Taten folgen, dass
Beschäftige (auch und gerade mit geringer Qualifikation) Anspruch
auf Weiterbildung haben und Strukturen geschaffen werden, die allen die
Telnahme ermöglichen.
Arbeit umverteilen
Es ist ein Skandal, dass sich Millionen von ArbeitnehmerInnen? durch
Überstunden und Mehrarbeit kaputt schuften, während gleichzeitig
Hunderttausende Arbeitswillige keine Arbeit finden! Statt länger zu
arbeiten, muss die vorhandene Arbeit solidarisch auf mehr Schultern verteilt
werden. Dazu müssen die vorhandenen Möglichkeiten konsequent
genutzt und ausgeschöpft werden (Abbau der Überstunden, Arbeitszeitverkürzung,
Teilzeitarbeit, Altersteilzeit usw.).
Mehr öffentliche Investitionen
Wir brauchen ein öffentliches Beschäftigungsprogramm mit
dem Hunderttausende von gesellschaftlich sinnvollen und notwendigen Arbeitsplätzen
geschaffen werden können. Die soziale und kulturelle Infrastruktur
muss öffentlich gestärkt werden. Wir brauchen im Lande mehr öffentliche
Investitionen, vorrangig und dringend in den Bereichen Verkehr, Wasserver-
und entsorgung und im Bildungsbereich.
Die Sparmaßnahmen des Bundes- und Landeshaushaltes lassen derzeit
das Gegenteil befürchten. Die Kürzungen der Zuwendungen an soziale
Träger z.B. führen zu einem Abbau sozialer Dienstleistungen und
hochwertiger Arbeitsplätze. Es regiert die Politik der leeren Kassen...
Finanzierung durch Umverteilung!
Fakt ist: Mit der jetzigen Lastenverteilung der Steuereinnahmen sind
diese Maßnahmen nicht finanzierbar. Tatsache ist aber auch: Geld
ist genug da, es muss nur anders verteilt werden. In den letzten 20 Jahren
hat sich die Verteilung massiv zu Lasten der ArbeitnehmerInnen? entwickelt.
Ein halbes Prozent der Bevölkerung verfügt heute über 25
Prozent des Geldvermögens.
Die zunehmende öffentliche Armut und der gleichzeitig wachsende
private Reichtum sind schlecht für den Konsum und für die Konjunktur.
Zur Finanzierung der dringend notwendigen Investitionen muss deshalb die
Einnahmeseite gestärkt werden. Wir wollen, dass der wachsende Reichtum
zur Finanzierung öffentlicher Ausgaben herangezogen wird. Deshalb
fordern wir:
-
Die Wiedereinführung einer reformierten Vermögenssteuer und höhere
Besteuerung großer Erbschaften
-
konsequentere Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Wirtschaftskriminalität
und eine europaweit harmonisierte Besteuerung von Zinseinkünften sowie
eine Börsenumsatzsteuer
-
eine Gemeindesteuerreform und eine Reform der Unternehmensbesteuerung.
Unternehmen, die Gewinne machen, müssen auch Steuern zahlen!
-
keine weitere Senkung des Spitzensteuersatzes.
Gegensteuern statt kaputtsparen!
Wir brauchen eine Korrektur des Sparkurses, denn durch die Ausgabenkürzungen
des Staates wird das Wachstum nachhaltig geschwächt. Wir müssen
umsteuern, damit unsere Städte und Gemeinden lebenswert bleiben. Der
Aufschwung in Deutschland ist deshalb so schwach, weil es an Binnennachfrage
fehlt. Deshalb brauchen wir mehr öffentliche Investitionen und ein
Ende der Kürzungen im öffentlichen Dienst. Auch wir sind dafür,
dass die Staatsverschuldung Schritt um Schritt abgebaut wird. Aber dazu
muss an der richtigen Seite angesetzt werden, nämlich bei den Einnahmen!
Es wird höchste Zeit, dass in der Bundesrepublik soziale Gerechtigkeit
wieder groß geschrieben wird.