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| 11.12.2002 | Sigi Mutschler-Firl und Dagmar Heidingsfelder-Rammer | ...finden Sie ganz unten auf dieser Seite |
1. Der Weg zum GATS
| 1944 | Vereinbarung von Bretton Woods: Industrieländer unter Führung
der USA:
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| 1947 | Gründung der ITO (International Trade Organisation) Förderung
des globalen Handels unter Zuständigkeit der UNO, Berücksichtigung
sozialer Gesichtspunkte wie Vollbeschäftigung und Menschen- und Sozialrechte.
Die USA setzen dieser ITO das GATT entgegen, abgekoppelt von der UNO und ohne soziale Komponenten. Das GATT verdrängte bald die ITO. |
Seit der Bildung des GATT gab es acht Handelsabkommens - „Runden“ (jeweils
benannt nach den Orten, wo sie stattfanden), die die Grenzen des globalen
Handels nach und nach erweitern sollten. Die ersten sechs Runden : Senkung
der Zölle („tarifs“)
| 1973 | Beginn der 7. Runde „Tokio-Runde“ (1973-1979): Erweiterung der
Verhand-lungsthemen : Privatisierung, Deregulierung:
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| 1980 | „Washington-Consensus“: „Liberalisierung und Deregulierung sind für alle gut“ |
| 1982 | IWF bekommt neue Rolle im Verhältnis zwischen Industrieländern,
multinationalen Konzernen und dritter Welt: langfristige Steuerung durch
Eingriffe in nationale Souveränitäten, Kreditabsicherungen, Investitionsschutzprogramme,
Strukturanpassungsprogramme:
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| 1987 – 1995 | 8. Runde „Uruguay-Runde“ Erweitert die Verhandlungsthemen noch mal dramatisch um Bereiche, die nichts mit Waren, Zöllen, Steuern, Zinsen usw. zu tun haben, nämlich um Bereiche wie Dienstleistungen, geistiges Eigentum, Sozial- und Umweltstandards als Handelshemmnisse usw. Die Uruguay-Runde endet mit |
| 1995 | Gründung der WTO mit damals 125, jetzt 144 Mitgliedstaaten
Die WTO verwaltet diese Abkommen, bringt künftige Verhandlungen über internationalen Handel auf den Weg, überwacht die Handelspraktiken der Mitgliedstaaten und erzwingt Akzeptanz ihrer Schiedssprüche über Handelsstreitigkeiten. Ihre Aufgabe ist es, die Bewegungsfreiheit der Konzerne und ihre Zugriffsrechte zu erweitern. Die Rechte und Möglichkeiten der Nationalstaaten und Bürgerbewegungen sollen reduziert werden, den Handel um der Menschen und der Natur willen zu regulieren. Die WTO ist nicht streng auf den Handel mit Gütern beschränkt. Ihr Machtbereich erstreckt sich auch auf die sog. nicht-handelsbezogene Aktivitäten, wie Auslandsinvestitionen, Rechte am geistigen Eigentum und nationale Regulierungsmechanismen wie lokale Gesetze, Dienstleistungen und Lebensmittel- und Umweltstandards. Und: die WTO hat - im Unterschied zum GATT - einen der UNO vergleichbaren internationalen Status, mit Erzwingungsmacht: Wenn ein WTO-Schiedsspruch eine Regierung des Verstoßes gegen einen WTO-Standard bezichtigt, können schwerwiegende wirtschaftliche- und Handelssanktionen verhängt werden. |
| 1.1.1995 | Das GATS-Abkommen tritt in Kraft, ebenso das TRIPS-Abkommen, welches Patente und den Handel mit geistigem Eigentum für 20 Jahre regelt (z.B. auch Saatgut und Pflanzen) |
1. Das GATS Abkommen
a)Zeitlicher Rahmen
Das GATS (Das Allgemeine Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen) ist das erste juristisch durchsetzbare Abkommen für diesen Bereich. In dem Abkommen wurden die Mitgliedsstaaten verpflichtet, den Dienstleistungsbereich zu liberalisieren.
Für die Bereiche Telekommunikation und Finanzdienstleistungen wurden 1997 Verträge geschlossen, die Märkte zu öffnen.
Bereits 1995 wurde ein Fahrplan vereinbart, wonach spätestens nach 5 Jahren alle Regelungen überprüft werden sollten. Durch das Scheitern der WTO-Runde in Seattle im Dezember 1999 hat sich eine Verzögerung ergeben. Aber bereits im März 2001 wurde die erste Phase der Neuverhandlungen mit einer Bestandsaufnahme und der Annahme von Verhandlungsrichtlinien abgeschlossen. Bei der Ministerkonferenz in Doha im November 2001 wurde ebenfalls die neue Verhandlungsrunde beschlossen.
In der nun folgenden Phase bis Ende Juni 2002 sollen alle WTO-Mitglieder ihre Marköffnungsforderungen ("requests") gegenüber anderen Staaten einreichen und bis Ende März 2003 schließlich müssen die Marköffnungs-Angebote ("offers") gegenüber Drittstaaten eingereicht werden. (s.u.) Der Abschluss der GATS-Verhandlungen soll mit dem anvisierten Ende der neuen Welthandelsrunde am 1.1.2005
zusammenfallen.b) Bereiche des GATS
Dieses Abkommen umfasst grundsätzlich alle Dienstleistungen, von Versicherungen und Energieversorgung über Verkehr und Wasserversorgung bis hin zum Bildungs- und Gesundheitswesen.
Folgende Untergliederungen wurden vorgenommen:
c) Die 3 Prinzipien des GATS:
Durch das GATS erfolgt ein direkter Eingriff in staatliche, regionale
und kommunale Souveränität. Hinzu kommt, dass einer der wichtigsten
Aspekte von Dienstleistungen unberücksichtigt bleibt: das Solidarprinzip.
Dieses Prinzip sorgt für einen Ausgleich zwischen unterschiedlich
rentablen Bereichen: z.B. werden teure Postzustellungen oder aufwändigere
Stromversorgung auf dem Land durch kostengünstigere Versorgung in
den Städten mitfinanziert oder die Kosten geringgenutzter Bahnstrecken
durch stark frequentierte . Auch Chancengleichheit in der Bildung oder
ein gleicher Anspruch für alle im Gesundheitswesen folgen diesem Prinzip,
das auch bedeutet, dass die Bereiche der "Daseinsvorsorge" nicht der Profitmaximierung
unterliegen sollen. Die sozialen Aspekte wer-den vom GATS ignoriert bzw.
ausgehöhlt.
Vom GATS sollen solche Dienstleistungen ausgeschlossen werden, die "in Ausübung hoheitlicher Gewalt erbracht" werden (Art I):
Vor allem dürfen diese Dienstleistungen weder zu kommerziellen Zwecken, noch in Konkurrenz zu kommerziellen Anbietern erbracht werden. Damit sind alle Bereiche problematisch, die teilprivatisiert sind, in denen Privatisierung angestrebt wird oder in denen quasi-staatliche oder private Anbieter öffentliche Aufgaben wahrnehmen.
Interessenlage: Der Dienstleistungssektor hat die höchsten
Wachstumsraten und erwirtschaftet inzwischen 60% des globalen Bruttosozialproduktes
(BSP). Andererseits machen Dienstleistungen bisher erst 20% des gesamten
Welthandels aus - d.h. durch die Liberalisierung sollen Potentiale freigesetzt
werden.
Dabei sind die USA mit ihrem weitgehend privat organisierten Bildungs-
und Gesundheitswesen besonders vorantreibend, da sie wegen großer
Konzerne über Wettbewerbsvorteile verfügen.
Die Rolle der EU: Die EU-Staaten führen nicht einzeln die Verhandlungen, sondern die EU-Kommission für alle. Auf deutscher Seite ist des Bundeswirtschaftsministerium federführend.
Die Handelspolitik gehört in den Zuständigkeitsbereich der Europäischen Kommission. An der Außenvertretung in Bezug auf Handel, damit auch für Verhandlungen mit der WTO sind die nationalen Regierungen nur noch mittelbar beteiligt.
Ausnahmen sind sog. "sensible Bereiche", in denen Handelsabkommen nicht nur durch den Ministerrat, sondern auch durch die Mitgliedstaaten ratifiziert werden müssen: Zu dieser "gemischten Kompetenz" gehören kulturelle und audiovisuelle Dienstleistungen, Bildung, Soziales und Gesundheit.
„Requests“ der EU an die anderen WTO-Mitgliedsstaaten, gestellt Juli 2002: den Wassersektor (Wassergewinnung, Gewässerreinhaltung, Wasserverteilung sowie Abwasserklärung und -aufbereitung) für den internationalen Wettbewerb zu öffnen und große Teile des
Energiesektors, des Einzelhandels, des Tourismus und des Transportes zu liberalisieren.„Requests“ der anderen WTO-Mitgliedsstaaten an die EU betreffen v.a. Abbau von Vorbehalten der EU gegen die Liberalisierung von Dienstleistungen, die als öffentliche Aufgaben betrachtet werden. Abbau von Ausnahmen von der Meistbegünstigungsklausel. Abbau von deutschen Vorbehalten z.B. bei Freiberuflern, Post- und Kurierdienste, Ausbildungs- und Umweltdienstleistungen usw.
Dass diese Dokumente vertraulich behandelt und nicht von der EU-Kommission veröffentlicht wurden, zeigt dass eine demokratische Kontrolle und öffentliche Debatte unmöglich gemacht werden sollte.
Definition des führenden Managers von Asea Brown Bovery, Percy Barnevik:
3.Das GATS und die Kommunen
Die Privatisierungswelle läuft in den Kommunen schon seit Jahren. Das GATS verstärkt diese Tendenzen und soll ihnen einen weltweit gültigen rechtlichen Rahmen geben.
„Cross-border-leasing“ ist eine illegal zu Nennende Finanzierungsmethode für kommunale Dienstleistungen, indem diese an eine ausländische, meist amerikanische Firma verleast und dann zurückgeleast wird und dieser ausländische Partner dann hohe Steuervergünstigungen hat, die ein günstiges Angebot für die Kommune bewirken.
Folgen der Privatisierung in der Kommune:
Quelle für diesen Text v.a. „Stoppt GATS!“ Jürgen Crummenerl
in Rundbrief Nr. 9 vom Netz-werk gegen Konzernherrschaft
und neoliberale Politik
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Version r1.7 - 26 Oct 2005 - 21:58 GMT - AttacGast © 2002-2007 bei den jeweiligen Autoren. Ideen, Anfragen oder Probleme an den Webmaster senden. |