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GAtSReferat

GATS-Referat

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11.12.2002 Sigi Mutschler-Firl und Dagmar Heidingsfelder-Rammer ...finden Sie ganz unten auf dieser Seite

(TexteUndInfos)


1. Der Weg zum GATS
 
 

1944 Vereinbarung von Bretton Woods: Industrieländer unter Führung der USA:
  • Feste Wechselkurse (z.B. 1 Dollar = 4.- DM)
  • Einrichtung von IWF und Weltbank als Steuerungsinstumente für den Kreditverkehr und Aufbauhilfe für zerstörtes Europa
1947 Gründung der ITO (International Trade Organisation) Förderung des globalen Handels unter Zuständigkeit der UNO, Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte wie Vollbeschäftigung und Menschen- und Sozialrechte. 


Die USA setzen dieser ITO das GATT entgegen, abgekoppelt von der UNO und ohne soziale Komponenten. Das GATT verdrängte bald die ITO.

Seit der Bildung des GATT gab es acht Handelsabkommens - „Runden“ (jeweils benannt nach den Orten, wo sie stattfanden), die die Grenzen des globalen Handels nach und nach erweitern sollten. Die ersten sechs Runden : Senkung der Zölle („tarifs“)
 
 

1973 Beginn der 7. Runde „Tokio-Runde“ (1973-1979): Erweiterung der Verhand-lungsthemen : Privatisierung, Deregulierung: 
  • Freigabe der Wechselkurse,
  • Aufhebung der Kapitalverkehrskontrollen,
  • Liberalisierung des Außenhandels u.a.
  • 1980  „Washington-Consensus“: „Liberalisierung und Deregulierung sind für alle gut“
    1982 IWF bekommt neue Rolle im Verhältnis zwischen Industrieländern, multinationalen Konzernen und dritter Welt: langfristige Steuerung durch Eingriffe in nationale Souveränitäten, Kreditabsicherungen, Investitionsschutzprogramme, Strukturanpassungsprogramme:
    • die Wirtschaftspolitik muss "angebotsorientiert" werden, das bedeutet günstige Produktionsbedingungen für Investoren (niedrige Löhne, Sozialabgaben, Umweltstandards usw.)

    •  

    • sog. "Haushaltskonsolidierung" wird verlangt: Einsparung im Sozial-, Gesundheits- und Erziehungsbereich, keine Subventionierung von Nahrungsmitteln usw., um stabile Geldwertverhältnisse für Anleger zu gewährleisten

    •  

    • eine restriktive Geldpolitik, d.h. hohe Zinsen für Anleger und Kapitalbesitzer

    •  

    • hohe Devisenreserven sollen gehalten werden, d.h. Handelsbilanzüberschüsse durch Exportorientierung auf billige Waren für die Industrieländer, Drosselung der Importe, Senkung des Konsums

    •  

    • Liberalisierung des Kapitalverkehrs - also Öffnung der Länder für ungehinderte Investitionen - die dann auch kurzfristig wieder beendet werden können, wenn die erwartete Rendite sich nicht realisiert oder in Gefahr gerät

    •  

    • Privatisierung staatlicher Versorgungsunternehmen, Großkonzerne übernehmen - auch - die lokale Daseinsvorsorge zu Profitbedingungen
    1987 – 1995 8. Runde „Uruguay-Runde“ Erweitert die Verhandlungsthemen noch mal dramatisch um Bereiche, die nichts mit Waren, Zöllen, Steuern, Zinsen usw. zu tun haben, nämlich um Bereiche wie Dienstleistungen, geistiges Eigentum, Sozial- und Umweltstandards als Handelshemmnisse usw. Die Uruguay-Runde endet mit
    1995 Gründung der WTO mit damals 125, jetzt 144 Mitgliedstaaten
    Die WTO verwaltet diese Abkommen, bringt künftige Verhandlungen über internationalen Handel auf den Weg, überwacht die Handelspraktiken der Mitgliedstaaten und erzwingt Akzeptanz ihrer Schiedssprüche über Handelsstreitigkeiten.
    Ihre Aufgabe ist es, die Bewegungsfreiheit der Konzerne und ihre Zugriffsrechte zu erweitern. Die Rechte und Möglichkeiten der Nationalstaaten und Bürgerbewegungen sollen reduziert werden, den Handel um der Menschen und der Natur willen zu regulieren.


    Die WTO ist nicht streng auf den Handel mit Gütern beschränkt. Ihr Machtbereich erstreckt sich auch auf die sog. nicht-handelsbezogene Aktivitäten, wie Auslandsinvestitionen, Rechte am geistigen Eigentum und nationale Regulierungsmechanismen wie lokale Gesetze, Dienstleistungen und Lebensmittel- und Umweltstandards.
    Und: die WTO hat - im Unterschied zum GATT - einen der UNO vergleichbaren internationalen Status, mit Erzwingungsmacht: Wenn ein WTO-Schiedsspruch eine Regierung des Verstoßes gegen einen WTO-Standard bezichtigt, können schwerwiegende wirtschaftliche- und Handelssanktionen verhängt werden.

    1.1.1995 Das GATS-Abkommen tritt in Kraft, ebenso das TRIPS-Abkommen, welches Patente und den Handel mit geistigem Eigentum für 20 Jahre regelt (z.B. auch Saatgut und Pflanzen)


     

    1. Das GATS Abkommen
     

    a)Zeitlicher Rahmen

    Das GATS (Das Allgemeine Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen) ist das erste juristisch durchsetzbare Abkommen für diesen Bereich. In dem Abkommen wurden die Mitgliedsstaaten verpflichtet, den Dienstleistungsbereich zu liberalisieren.

    Für die Bereiche Telekommunikation und Finanzdienstleistungen wurden 1997 Verträge geschlossen, die Märkte zu öffnen.

    Bereits 1995 wurde ein Fahrplan vereinbart, wonach spätestens nach 5 Jahren alle Regelungen überprüft werden sollten. Durch das Scheitern der WTO-Runde in Seattle im Dezember 1999 hat sich eine Verzögerung ergeben. Aber bereits im März 2001 wurde die erste Phase der Neuverhandlungen mit einer Bestandsaufnahme und der Annahme von Verhandlungsrichtlinien abgeschlossen. Bei der Ministerkonferenz in Doha im November 2001 wurde ebenfalls die neue Verhandlungsrunde beschlossen.

    In der nun folgenden Phase bis Ende Juni 2002 sollen alle WTO-Mitglieder ihre Marköffnungsforderungen ("requests") gegenüber anderen Staaten einreichen und bis Ende März 2003 schließlich müssen die Marköffnungs-Angebote ("offers") gegenüber Drittstaaten eingereicht werden. (s.u.) Der Abschluss der GATS-Verhandlungen soll mit dem anvisierten Ende der neuen Welthandelsrunde am 1.1.2005

    zusammenfallen.
     

    b) Bereiche des GATS

    Dieses Abkommen umfasst grundsätzlich alle Dienstleistungen, von Versicherungen und Energieversorgung über Verkehr und Wasserversorgung bis hin zum Bildungs- und Gesundheitswesen.

    Folgende Untergliederungen wurden vorgenommen:

    1. Unternehmerische und berufsbezogene Dienstleistungen
    2. Kommunikationsdienstleistungen
    3. Bau- und Montageleistungen
    4. Vertriebsdienstleistungen
    5. Bildungsdienstleistungen
    6. Umweltdienstleistungen
    7. Finanzdienstleistungen
    8. Medizinische und soziale Dienstleistungen
    9. Tourismus und Reisedienstleistungen
    10. Erholung, Kultur und Sport

    11. Transportdienstleistungen
    12. Sonstige nicht aufgeführte Dienstleistungen
    Ferner unterscheidet das GATS (Artikel I) vier Erbringungsarten:
     

    1. Grenzüberschreitende Dienstleistungen im engeren Sinne (eine Bedienungsanleitung wird per Post ins Ausland versandt oder ein Computerprogramm per e-mail. Solche Dienstleistungen sind mit dem Warenhandel vergleichbar und gewinnen zunehmend an Bedeutung.

    2.  

    3. Inanspruchnahme einer Dienstleistung durch eine-n/Konsumenten-in, die sich in ein anderes Land begibt. (z.B. Tourismus: Zahnarztbesuch im Ausland)

    4.  

    5. Niederlassung von Firmen: Erbringung einer Dienstleistung durch eine geschäftliche Niederlassung im Ausland (in Form einer ausländischen Direktinvestition - z.B. Filial-Reisebüro in einem anderen Land)

    6.  

    7. Grenzüberschreitung von Dienstleistungen (die Person, die eine Dienstleistung erbringt, begibt sich persönlich vorübergehend ins Ausland - Schauspieler im Ausland oder dort Bau einer Wasserleitung)


    c) Die 3 Prinzipien des GATS:
     


    Durch das GATS erfolgt ein direkter Eingriff in staatliche, regionale und kommunale Souveränität. Hinzu kommt, dass einer der wichtigsten Aspekte von Dienstleistungen unberücksichtigt bleibt: das Solidarprinzip. Dieses Prinzip sorgt für einen Ausgleich zwischen unterschiedlich rentablen Bereichen: z.B. werden teure Postzustellungen oder aufwändigere Stromversorgung auf dem Land durch kostengünstigere Versorgung in den Städten mitfinanziert oder die Kosten geringgenutzter Bahnstrecken durch stark frequentierte . Auch Chancengleichheit in der Bildung oder ein gleicher Anspruch für alle im Gesundheitswesen folgen diesem Prinzip, das auch bedeutet, dass die Bereiche der "Daseinsvorsorge" nicht der Profitmaximierung unterliegen sollen. Die sozialen Aspekte wer-den vom GATS ignoriert bzw. ausgehöhlt.

    Vom GATS sollen solche Dienstleistungen ausgeschlossen werden, die "in Ausübung hoheitlicher Gewalt erbracht" werden (Art I):

    Vor allem dürfen diese Dienstleistungen weder zu kommerziellen Zwecken, noch in Konkurrenz zu kommerziellen Anbietern erbracht werden. Damit sind alle Bereiche problematisch, die teilprivatisiert sind, in denen Privatisierung angestrebt wird oder in denen quasi-staatliche oder private Anbieter öffentliche Aufgaben wahrnehmen.

    Interessenlage: Der Dienstleistungssektor hat die höchsten Wachstumsraten und erwirtschaftet inzwischen 60% des globalen Bruttosozialproduktes (BSP). Andererseits machen Dienstleistungen bisher erst 20% des gesamten Welthandels aus - d.h. durch die Liberalisierung sollen Potentiale freigesetzt werden.
    Dabei sind die USA mit ihrem weitgehend privat organisierten Bildungs- und Gesundheitswesen besonders vorantreibend, da sie wegen großer Konzerne über Wettbewerbsvorteile verfügen.

    Die Rolle der EU: Die EU-Staaten führen nicht einzeln die Verhandlungen, sondern die EU-Kommission für alle. Auf deutscher Seite ist des Bundeswirtschaftsministerium federführend.

    Die Handelspolitik gehört in den Zuständigkeitsbereich der Europäischen Kommission. An der Außenvertretung in Bezug auf Handel, damit auch für Verhandlungen mit der WTO sind die nationalen Regierungen nur noch mittelbar beteiligt.

    Ausnahmen sind sog. "sensible Bereiche", in denen Handelsabkommen nicht nur durch den Ministerrat, sondern auch durch die Mitgliedstaaten ratifiziert werden müssen: Zu dieser "gemischten Kompetenz" gehören kulturelle und audiovisuelle Dienstleistungen, Bildung, Soziales und Gesundheit.

    „Requests“ der EU an die anderen WTO-Mitgliedsstaaten, gestellt Juli 2002: den Wassersektor (Wassergewinnung, Gewässerreinhaltung, Wasserverteilung sowie Abwasserklärung und -aufbereitung) für den internationalen Wettbewerb zu öffnen und große Teile des

    Energiesektors, des Einzelhandels, des Tourismus und des Transportes zu liberalisieren.

    „Requests“ der anderen WTO-Mitgliedsstaaten an die EU betreffen v.a. Abbau von Vorbehalten der EU gegen die Liberalisierung von Dienstleistungen, die als öffentliche Aufgaben betrachtet werden. Abbau von Ausnahmen von der Meistbegünstigungsklausel. Abbau von deutschen Vorbehalten z.B. bei Freiberuflern, Post- und Kurierdienste, Ausbildungs- und Umweltdienstleistungen usw.

    Dass diese Dokumente vertraulich behandelt und nicht von der EU-Kommission veröffentlicht wurden, zeigt dass eine demokratische Kontrolle und öffentliche Debatte unmöglich gemacht werden sollte.

    Definition des führenden Managers von Asea Brown Bovery, Percy Barnevik:


    "Globalisierung ist die Freiheit zu investieren, wo wir wollen, zu produzieren, was wir wollen, und zu kaufen und zu verkaufen, was wir wollen und dabei den geringstmöglichen Restriktionen unterworfen zu sein, was Arbeits- und Sozialgesetze betrifft."
     

    3.Das GATS und die Kommunen

    Die Privatisierungswelle läuft in den Kommunen schon seit Jahren. Das GATS verstärkt diese Tendenzen und soll ihnen einen weltweit gültigen rechtlichen Rahmen geben.

    Die Kommunen sind allzu bereit, dem Druck und den vordergründig günstigen Angeboten der Konzerne nachzugeben. Durch den Rückgang der Steuereinnahmen - Verringerung der Gewerbesteuer, Steuererleichterungen und Steuerflucht der großen Konzerne - sinken die Einnahmen ständig. Gleichzeitig erhöhen sich die Ausgaben, z.B. im Sozialbereich durch Langzeit-Arbeitslosigkeit. Das finanzielle "Ausbluten" der Gemeinden und Städte führt zum Griff nach dem Strohhalm: Verkauf des "Tafelsilbers", um kurzfristig Erleichterung zu bekommen. Manchmal ist dann auch Korruption im Spiel.

    „Cross-border-leasing“ ist eine illegal zu Nennende Finanzierungsmethode für kommunale Dienstleistungen, indem diese an eine ausländische, meist amerikanische Firma verleast und dann zurückgeleast wird und dieser ausländische Partner dann hohe Steuervergünstigungen hat, die ein günstiges Angebot für die Kommune bewirken.

    Folgen der Privatisierung in der Kommune:
     


    Quelle für diesen Text v.a. „Stoppt GATS!“ Jürgen Crummenerl in Rundbrief Nr. 9 vom Netz-werk gegen Konzernherrschaft und neoliberale Politik
     

    Dateiname: Größe: Kommentar:
     GATS-Referat_Sigi-Dagmar_021211.rtf 55 kB  

    Version r1.7 - 26 Oct 2005 - 21:58 GMT - AttacGast
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