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Sind Grundgesetz und Scharia kompatibel?

Muslime und Christen diskutierten am 16.3.05 mit dem früheren BVG-Präsidenten Ernst Benda und dem Islamlehrer M.W. Hofmann in Karlsruhe.

Sicher gäbe es derzeit notwendigere Debatten als die um Kopftücher, so Professor Ernst Benda, der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, im Ganzen aber tue eine geistige Auseinandersetzung um Werte und Glaubensüberzeugungen unserem Lande nur gut. Das Grundgesetz wolle mit seinem Gottesbezug in der Präambel bewusst auf eine letzte jenseitige Verantwortung alles staatlichen Tuns hinweisen und mit seinen sogenannten Kirchenartikeln eine faire Kooperation mit den Kirchen bewirken. Eine laizistische Trennung von Staat und Kirche sei nicht üblich und bewusst nicht gewollt. Artikel Vier von der Religionsfreiheit verbiete dem Staat jedoch jede Bewertung oder Bevorzugung einer Religion und lade alle Glaubensrichtungen sowie auch Nichtgläubige ein, sich frei zu entfalten, solange keine anderen Grundrechte verletzt würden. Das Grundgesetz wolle, wie die Verkehrsgesetze, ein lebendiges und friedliches Miteinander regeln. Dazu müssten Konfliktpunkte fair gelöst werden und hier der und dort jener dem anderen einmal die Vorfahrt gewähren.

Von Hans-Joachim Mack, dem Vorsitzenden des Vereins „Freunde für Fremde“ in solchem Sinne freundlich-korrekt moderiert, entspann sich im überfüllten Hans-Löw-Saal ein leidenschaftliches Gespräch zwischen den Referenten und dem gemischten Zuhörerkreis, zu welchem das im Dezember gegründete Karlsruher „Forum für gesellschaftlichen Frieden“ eingeladen hatte.

Der angesichts von Erlebnissen im Algerienkrieg konvertierte deutsche Botschafts- und NATO-Diplomat und heutige Islam-Lehrer Murat W. Hofmann legte die Grundsätze der Scharia dar. Die aus dem Koran und frühen Begleitschriften entwickelte Sammlung von Vorschriften für alle Glaubens- und Lebensbereiche sei keine nationale Verfassung, sondern beanspruche international bei allen Muslimen gleiche Beachtung. Jedoch schreibe die Scharia selbst vor, dass der Muslim sich strikt an die Gesetze des Landes zu halten habe, in dem er lebe . Auch sei die Scharia prinzipiell und auch in der Realität für unterschiedliche Staatsformen offen, für die Monarchie, den Kalifstaat oder die Demokratie, auch Gewaltenteilung sei ihr nicht fremd. Der erste Staat Mohammeds sei selbst ein föderales Gebilde gewesen. Das im Westen viel kritisierte Familien - und Erbrecht, u.a. mit der Möglichkeit zur Vielehe, gehe allein auf soziale Notwendigkeiten, etwa dem Schutz von Waisen, zurück, könne aber nur in islamischen Ländern gelten. Auch das Strafrecht würde in der Praxis der meisten dieser Länder wesentlich humaner gehandhabt als im Westen kolportiert. Er selbst habe auf all seinen Reisen keinen Menschen mit straf-amputierter Hand getroffen, wisse aber sehr wohl von Dieben. Über die Todesstrafe solle der Westen zunächst einmal mit den christlichen USA diskutieren.

Die Beiträge der Besucher bezogen sich vor allem auf die Spannung zwischen historischer Treue und moderner Interpretation von Vorschriften, sowie auf deren religiöse Bindung. Benda verwies darauf, dass auch das Grundgesetz zwar jung sei, aber auf einem Reichtum von Religion, Philosophie und Erfahrungen beruhe, den es zu bewahren gelte. Den Berliner Weg, alle religiösen Symbole an Lehrkräften zu untersagen, halte er für verhängnisvoll, denn er könne zu einer geistig verarmten und verrohten Gesellschaft beitragen. Wenn die Scharia Weltgeltung beanspruche, dann vielleicht auch Weltherrschaft? - wurde Hofmann gefragt. Wenn, dann nur in einem geistigen Wettbewerb der Werte und Überzeugungen, war seine Antwort, in einer freien Gesellschaft und es bilde sich ja bereits ein westlicher Islam. Sie wünsche auch keinen Zwang, erklärte eine kopftuchtragende Besucherin, sie möchte weder beschützt noch befreit werden, sondern so leben wie sie selbst es für richtig halte. Die Frage, ob mit dem im Grundgesetz angerufenen Gott auch Allah gemeint sei, stand im Raum, wurde aber nicht näher erörtert. Die Gesprächsreihe soll fortgesetzt werden.

Ullrich Lochmann

Version r1.1 - 30 Mar 2005 - 19:24 GMT - UlrichFiedeler
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